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Querformatiges schwarz-hellrotes Plakat. Der Schrift zu
Bundesarchiv, Bild 183-H02648/Wikimedia Commons cc by-sa 3.0

1938: Kultur wird Teil der NS-Propaganda

Rigide staatliche Kontrolle und Berufsverbote

Kunst und Kultur hatten im Nationalsozialismus eine wichtige Propagandafunktion und waren unter rigide staatliche Kontrolle gestellt. Die im Propagandaministerium von Joseph Goebbels angesiedelte Reichskulturkammer legte die Richtlinien für jegliche kulturelle Produktion fest, es bestanden Fachkammern für Musik, Theater, Bildende Kunst, Schrifttum, Film, Rundfunk und Presse. „Nicht-arischen“ Personen war es untersagt, Mitglieder der Reichskulturkammer zu werden, was de facto einem Berufsverbot gleichkam. Inhaltlich war die Kulturpolitik des Nationalsozialismus vor allem von der Ablehnung der Moderne geprägt. Moderne Kunst wurde als „jüdisch“ und „entartet“ diffamiert, am offensichtlichsten in der Ausstellung Entartete Kunst, die 1937 in München und nach dem „Anschluss“ auch in österreichischen Städten gezeigt wurde.

Jahr
1938
Autor*innen