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Die Karte zeigt die die Reichsgaue der
Design: XrysD, 2015/Wikimedia Commons

1938: Gebietsveränderungen nach dem „Anschluss“

„Ostmark“, „Alpen- und Donau-Reichsgaue“

Nach dem „Anschluss“ 1938 gab es verschiedene Pläne zur Integration Österreichs in das Deutsche Reich. Die Umstrukturierung war ein äußerst komplexer Vorgang, der auf verschiedenen Ebenen stattfand.

Letztlich wurde Österreich in 7 Gaue (Kärnten, „Niederdonau“, „Oberdonau“, Salzburg, Steiermark, Tirol, Wien) eingeteilt. Rechtskraft erhielten die Gebietsveränderungen mit dem Gesetz über Gebietsveränderungen im Lande Österreich vom 1. Oktober 1938, das am 15. Oktober in Kraft trat: Der Gau „Oberdonau“ umfasste das bisherige Land Oberösterreich und den Gerichtsbezirk Bad Aussee; der Gau „Niederdonau“ das Land Niederösterreich und das nördliche und mittlere Burgenland; Wien wurde um Teile Niederösterreichs erweitert; die Steiermark um das südliche Burgenland; Kärnten erhielt Osttirol; nur Salzburg blieb unverändert. Vorarlberg wurde durch Tirol verwaltet, bekam aber einen eigenen Status. Nach dem Münchner Abkommen vom 30. September 1938 wurden Teile der Tschechoslowakei auf „Oberdonau“ und „Niederdonau“ aufgeteilt.

Das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark (Ostmarkgesetz) vom 14. April 1939 trat am 1. Mai 1939 in Kraft und regelte den Verwaltungsaufbau auf dem Gebiet des ehemaligen Österreichs (nunmehr „Ostmark“), das nun in „Reichsgaue“ unterteilt war. „Der Reichsgau war ein staatlicher Verwaltungsbezirk, eine Selbstverwaltungskörperschaft und gleichzeitig Parteigau. Alle drei Funktionen kulminierten an der Spitze: in der Person des Reichsstatthalters und Gauleiters, der über alle drei Bereiche die Befehlsgewalt hatte.“ (E. Hanisch). Dadurch wurde die Tätigkeit des Reichsstatthalters in Österreich sowie der Landesregierung beendet, deren Agenden Reichskommissar Bürckel übernahm, bis die Neustrukturierung abgeschlossen war: Ab 1. April 1940 waren die meisten Gauleiter zugleich „Reichsstatthalter“ (das heißt, höchste staatliche und politische Funktion in Personalunion), was das Ende des Amtes des Reichskommissars bedeutete.

Die formale Bezeichnung lautete ab nun: „Reichsgaue der Ostmark“. Dieser Begriff wurde jedoch im April 1942 durch „Alpen- und Donau-Reichsgaue“ ersetzt, da man „Österreich“- und „Ostmark“-Bezüge vermeiden wollte.

Jahr
1938
Autor*innen