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1919: Die ersten weiblichen Abgeordneten

Acht Frauen prägen die Politik der neuen Republik

Im 1918 beschlossenen Gesetz über die Staats- und Regierungsform Österreichs wurde auch das Wahlrecht geregelt, das nun „auf der Verhältniswahl und auf dem allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Stimmrecht aller Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts“ beruhen sollte. Bei den am 16. Februar 1919 nach diesen Bestimmungen durchgeführten Wahlen waren nun erstmals Frauen wahlberechtigt.

Die folgenden acht Frauen wurden am 4. März 1919 in die Konstituierende Nationalversammlung gewählt:

Die christlichsoziale Politikerin Hildegard Burjan (1883–1933), eine der Gründer*innen der „Caritas Socialis“, sowie die Sozialdemokratinnen Anna Boschek (1874–1957), seit 1891 SP-Mitglied, Vorstandsmitglied der Freien Gewerkschaften, Emmy Freundlich (1878–1948), einziges weibliches Mitglied der Wirtschaftssektion des Völkerbundes, Adelheid Popp (1869–1939), Mitbegründerin und Leitung der 1892 „Arbeiterinnen-Zeitung“, Gabriele Proft (1879–1953), ab 1909 Zentralsekretärin der SP-Frauenorganisation und 1945 Vorsitzende der SP-Frauen, Therese Schlesinger (1863–1940), Mitglied des SP-Parteivorstands, die 1938 vor dem NS-Regime nach Frankreich flüchtete, Amalie Seidel (1876–1952) organisierte 1893 den ersten Arbeiterinnenstreik in Österreich und von 1903 bis 1932 führende Funktionärin der SP-Frauen und Maria Tusch (1868–1939), Vorsitzende der Kärntner SP-Frauen und Mitglied des Kärntner Landesparteivorstandes. Letztere stellte die einzige Abgeordnete aus einem Bundesland im Parlament.

Die christlichsoziale Olga Rudel-Zeynek übernahm 1927 nach ihrer Wahl als erste Frau den Vorsitz im Bundesrat.

Jahr
1919
Autor*innen